Referenzen
Co-Living in München. Hochwertige Bestandswohnungen, saniert und möbliert für nachhaltige Co-Living-Vermietung.















1 / 5 — Möbliertes Co-Living-Zimmer mit Blick zum Balkon
Co-Living in Berg am Laim
4er Co-living, 1. OG, großzügiger Ost-Balkon
- Wohnfläche
- 64 m²
- Lage
- 4 min zu Fuß zur U-Bahn Station Kreillerstr., 3 min zur Tram
- Kaufpreis inkl. Möblierung & Sanierung
- 599.900 €
- Erzielte Erstvermietung
- 2.700 € / Monat
- Bruttomietrendite
- 5,4 %
- Erhaltungsaufwendungen
- 47.000 €
- AfA
- 4 % p. a. per RND-Gutachten
Co-Living in Pasing
4er Co-living, 1. OG, großzügiger Westbalkon
- Wohnfläche
- 74 m²
- Lage
- 7 min zu Fuß zur S-Bahn Station Pasing, 2 min zum Bus
- Kaufpreis inkl. Möblierung & Sanierung
- 689.000 €
- Erzielte Erstvermietung
- 3.000 € / Monat
- Bruttomietrendite
- 5,2 %
- Erhaltungsaufwendungen
- 55.000 €
Steuerpotential
Die Sanierung eröffnet zusätzlich zur Mietrendite steuerliche Gestaltungsspielräume — indikativ und abhängig von Ihrer individuellen Situation.
Erhaltungsaufwand
Instandhaltungs- und Sanierungskosten können als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. Liegen sie unter 15 % des Gebäudeanteils am Kaufpreis, sind sie im Jahr der Zahlung voll als Werbungskosten absetzbar — mit bis zu 50.000 € absetzbaren Werbungskosten und oft rund 20.000 € weniger Einkommensteuer im Kaufjahr (indikativ, je nach Einkommen).
Restnutzungsdauer-Gutachten
Ein Gutachten kann eine verkürzte Restnutzungsdauer belegen — beispielsweise 25 statt 50 Jahre. Das würde den Gebäude-AfA-Satz von z. B. 2 % auf z. B. 4 % p. a. anheben. Konkrete Werte hängen vom Gutachten und der individuellen Situation ab.
AfA auf Möbel & Küche
Möblierung und Einbauküche werden separat abgeschrieben, typischerweise über 10 Jahre.
Steuerliche Effekte sind indikativ, nicht garantiert und hängen von der individuellen Situation ab. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
